// Geltungsbereich · B2B · Pilot-Phase

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

FloW Software ist ein Einzelunternehmen in Deutschland und richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und juristische Personen. Verbraucher-Verträge sind nicht vorgesehen.

§ 1 · Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FloW Software (Florian Weise, im Folgenden „Anbieter") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Bereitstellung der FloW-Produkte (DokuHilfe, Worklogs, Kalendrix, VetDoku, Speisekarte+, SocialBot, KI-Telefonagent) sowie individuelle Software-Entwicklung.

§ 2 · Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliches Angebot des Anbieters und schriftliche Annahme durch den Auftraggeber zustande. E-Mail genügt der Schriftform. Angebote sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

§ 3 · Pilot-Phase

Während der Pilot-Phase eines Produkts (Stand 2026: alle Produkte mit Ausnahme abweichender Vereinbarungen) gilt:

§ 4 · Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Produktbeschreibung auf flow-software.eu. Updates und Bug-Fixes sind in der monatlichen Nutzungsgebühr enthalten. Maßgeschneiderte Erweiterungen werden separat angeboten.

§ 5 · Vergütung

Es gelten die im Angebot bzw. auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Der Anbieter nutzt im Erstjahr die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — alle Preise verstehen sich brutto, eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Sobald die Umsatzschwelle nach § 19 UStG überschritten wird, gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig vor dem Wechsel informiert. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsstellung.

§ 6 · Verfügbarkeit, SLA

Der Anbieter strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an (ohne geplante Wartungsfenster). Da der Anbieter Solo-Unternehmer ist, sind kurze Wartungsfenster außerhalb der Kern-Geschäftszeiten möglich. Ein vertraglich zugesichertes SLA (z.B. 99,9 %) kann separat vereinbart werden.

§ 7 · Datenschutz, AVV

Werden im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird zwischen den Parteien zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 8 · Geistiges Eigentum, Datenexport, Werkverträge

(1) Daten des Auftraggebers — Doku-Einträge, Stammdaten, Konten und vergleichbare nutzerseitig eingegebene Inhalte — verbleiben jederzeit im Eigentum des Auftraggebers. Sie werden auf Wunsch in einem branchenüblichen, maschinenlesbaren Format (je nach Produkt CSV, JSON, PDF oder HTML) zur Verfügung gestellt. Dieser Anspruch besteht während der Vertragslaufzeit und nach Vertragsende; er folgt insbesondere aus Art. 20 DSGVO.

(2) Software, Module, Funktionen und Anpassungen, die der Anbieter im Rahmen der vertraglichen Leistung entwickelt — auch wenn die Entwicklung auf Wunsch oder mit Mitwirkung des Auftraggebers erfolgt —, verbleiben im Eigentum des Anbieters. Sie können vom Anbieter in das Produkt aufgenommen und auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit eine einfache, nicht-übertragbare, nicht-ausschließliche Nutzungslizenz.

(3) Eigenständige Software-Lösungen mit Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten an einem nur dem Auftraggeber zustehenden Code-Stand bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Form eines Werkvertrags mit Festpreis. In diesem Fall erfolgt die Übertragung der Rechte gemäß den dort getroffenen Regelungen; sie ist nicht Bestandteil des laufenden SaaS-Abos.

(4) Zur Verständlichkeit fasst die folgende Übersicht die Regelung zusammen — rechtlich verbindlich sind die vorstehenden Absätze (1) bis (3):

Gegenstand Wem gehört es Grundlage
Daten des Auftraggebers (Doku-Einträge, Stammdaten, Konten) Auftraggeber, Export jederzeit auf Wunsch Art. 20 DSGVO, § 8 (1)
Software, Module, Anpassungen aus dem SaaS-Vertrag Anbieter, Nutzungslizenz für die Vertragslaufzeit § 8 (2)
Custom-Module auf Wunsch des Auftraggebers (im SaaS-Rahmen) Anbieter, gehen ins Produkt ein, andere Kunden profitieren mit § 8 (2)
Eigene IP-Lösung mit Übertragung von Verwertungsrechten Auftraggeber, separater Werkvertrag mit Festpreis § 8 (3)

§ 9 · Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust aufgrund fehlender Sicherungen auf Auftraggeber-Seite ist ausgeschlossen.

§ 10 · Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine längere Laufzeit individuell vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung erhält der Auftraggeber auf Wunsch einen Export seiner Daten gemäß § 8 (1).

§ 11 · Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 27.05.2026 · Vor anwaltlicher Endabnahme. § 8 (Geistiges Eigentum) hinzugefügt.

Status: Erstfassung. Diese AGB werden vor dem ersten zahlenden Pilot-Kunden anwaltlich abgenommen. Aktuell sind sie als faire B2B-Grundlage formuliert, ersetzen aber keine anwaltliche Vertragsprüfung im Einzelfall.